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Unser Ansatz

Qualität wird in der öffentlichen Statistik seit jeher eine grosse Bedeutung beigemessen. Die Daten und Statistiken des Bundesamtes für Statistik (BFS) werden unabhängig von politischer Einflussnahme und unter Nutzung anerkannter wissenschaftlicher Methoden erstellt. Das BFS legt seine Quellen sowie die Erhebungs- und Bearbeitungsmethoden transparent offen.

Auf internationaler und nationaler Ebene wurden grundlegende Prinzipien der öffentlichen Statistik erarbeitet. Das BFS folgt diesen ethischen Grundsätzen sowie gesetzlichen Vorgaben. Seine Informationen und Arbeiten sind umfassend dokumentiert und entsprechen den Datenschutzrichtlinien. Dabei optimiert das BFS das methodische Vorgehen laufend und sichert den Ausgleich zwischen Aussagekraft, Belastung, Ressourcen und Datenschutz. Zum Beispiel koordiniert es seine Erhebungen so, dass eine möglichst geringe Belastung durch Befragungen für Bevölkerung und Unternehmen entsteht. Die Ergebnisse sind über Raum und Zeit vergleichbar. Darüber hinaus setzt sich das BFS mit der Definition von Standards, Beratung und technischer Infrastruktur für die Mehrfachnutzung von Daten ein, damit möglichst viel Mehrwert aus bestehenden Daten geschaffen werden kann.

Illustration: Mehrere Gebäudeteile mit Büros, in denen Personen an Diagrammen, Datenwürfeln und Präsentationen arbeiten, sind mit einem Kristall mit Aufwärtspfeil in der Mitte verbunden.

Wie gewährleistet das BFS Datenschutz und Datensicherheit?

Datenschutz und Datensicherheit gehören zu den Kernanliegen des BFS. Sie müssen bedingungslos gewährleistet werden, damit Personen und Unternehmen bereit sind, ihre Daten für statistische Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Die Daten und Tätigkeiten des BFS entsprechen der jeweils aktuellen Datenschutzgesetzgebung und unterstehen dem Statistikgeheimnis. Das ist durch das Bundesstatistikgesetz gewährleistet. Das bedeutet:

  • Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.
  • Namen und Adressen sowie die ausgefüllten Erhebungsunterlagen werden nach Abschluss der Erhebungsphase vernichtet.
  • Die Daten werden nur für die gesetzlich festgelegten statistischen Aufgaben verwendet.
  • Personenbezogene Daten werden so anonymisiert, dass sie nicht mehr oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Die publizierten Resultate lassen keine Rückschlüsse auf die persönlichen Verhältnisse einzelner Haushalte und Personen zu.
  • Die Mitarbeitenden des BFS und der beteiligten Befragungsinstitute unterstehen der Geheimhaltungspflicht.

Zudem arbeitet das BFS an technischen Verfahren der sogenannten «Statistical Disclosure Control». Diese sollen verhindern, dass Personen, Unternehmen und andere schützenswerte Einheiten anhand von statistischen Ergebnissen oder bei der gesetzlich vorgesehenen Weitergabe von Mikrodaten identifiziert werden können.

Welche Massnahmen ergreift das BFS im Bereich Informationssicherheit?

Um Risiken früh zu erkennen und transparent zu machen sowie klare Verantwortlichkeiten sicherzustellen, betreibt das BFS ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Dieses sorgt für klar geregelte Prozesse im Umgang mit sensiblen Daten und erhöht die Sicherheit der Abläufe. Es basiert primär auf dem Bundesgesetz über die Informationssicherheit (Informationssicherheitsgesetz ISG). Das ISG verpflichtet unter anderem Bundesämter zur systematischen Planung, Umsetzung und Überwachung von Sicherheitsmassnahmen. Die Informationen und Informationssysteme des BFS werden entsprechend ihrem Schutzbedarf eingestuft, und daraus angemessene Sicherheitsanforderungen abgeleitet. Auf diese Weise schafft das BFS einen Rahmen, der die systematische Berücksichtigung von Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und Risikomanagement sicherstellt.

Was bedeutet wissenschaftliches Arbeiten im Bereich Daten und Statistik?

Die Tätigkeiten des BFS entsprechen wissenschaftlich gültigen Standards. Sie sind transparent, nachvollziehbar, unabhängig und verlässlich. Die Entstehung jeder veröffentlichten Zahl wird in Methodenberichten dargelegt.

Wie werden die Daten des BFS dokumentiert?

Die Informationen des BFS sind über Metadaten dokumentiert. Diese beschreiben die Struktur und den Inhalt der Daten. Einheitliche Metadaten machen Daten einfach auffindbar und vergleichbar bzw. interoperabel.

Wie und wozu stellt das BFS die Kompatibilität seiner Daten sicher?

Die Informationen des BFS sind kontextualisiert. Das macht sie mit statistischen Informationen aus anderen Zeiten oder von anderen Orten vergleichbar. Es ist immer klar festgehalten, nach welchen Kriterien sie erhoben und berechnet wurden. Methodische Änderungen werden transparent aufgeführt und es werden übergreifende Nomenklaturen, Indikatoren und Systeme verwendet. So ist die Vergleichbarkeit über die Zeit (mit älteren Daten der Bundesstatistik) als auch über den Raum (mit Daten Dritter wie anderer Staaten) gewährleistet. Das System of National Accounts (SNA) beispielsweise ermöglicht, dass Wirtschaftsdaten weltweit vergleichbar sind.

Ethische Grundsätze im Umgang mit Daten und Statistik

Die Fundamental Principles of Official Statistics der Vereinten Nationen bilden der ethischen Richtlinien des BFS. Darauf aufbauend hat die EU den Verhaltenskodex für europäische Statistiken European Statistics Code of Practice erarbeitet, welcher auch für die Schweiz Gültigkeit hat und sich damit an das BFS sowie weitere Statistikstellen richtet, die mit der Produktion und Diffusion europäischer Statistiken beauftragt sind.

Unter Berücksichtigung dieses Kodex verabschiedeten das BFS und die Konferenz der regionalen statistischen Ämter der Schweiz (KORSTAT) die Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz Sie richtet sich an alle Statistikstellen, die in der Schweiz öffentliche Statistiken produzieren und publizieren. Die Charta definiert Qualitätsstandards der öffentlichen Statistik und trägt somit zu deren Glaubwürdigkeit bei.

Pyramide mit drei aufeinander aufbauenden Ebenen: unten die Fundamental Principles, in der Mitte der CoP, an der Spitze die Charta.

Fundamental Principles of Official Statistics der UNO-Statistikkommission

Die Fundamental Principles of Official Statistics wurden in 1992 von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen erlassen, um nach dem Fall der Berliner Mauer einen Leitfaden für den Wiederaufbau der Statistiksysteme der osteuropäischen Staaten vorzugeben. Sie wurden 1994 von der UNO-Statistikkommission genehmigt und sind ein Verhaltenskodex und universeller Standard für den Statistikbereich.

Seit ihrem Erlass hat die Schweiz auf dreifache Weise ihre Zustimmung zu den grundlegenden Prinzipien zum Ausdruck gebracht:

  • Mit dem Erlass des Bundesstatistikgesetzes im Jahr 1992
  • Mit der Verabschiedung einer nationalen Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz
  • Mit der Übernahme des EU-Verhaltenskodexes

European Statistics Code of Practice

Die EU hat aufbauend auf den Fundamental Principles of Official Statistics der UNO-Statistikkommission den Verhaltenskodex für europäische Statistiken, European Statistics Code of Practice erarbeitet.

Er definiert einheitliche Standards, welche für alle statistischen Ämter des Europäischen Statistischen System (ESS) verbindlich sind. Basierend auf dem bilateralen Statistikabkommens Schweiz-EU, welches am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, ist die Schweiz auch Mitglied des ESS.

Die 16 ethischen Grundsätze des Code of Practice bilden den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken. So soll er gewährleisten, dass die öffentliche Statistik frei von politischer Einflussnahme und nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt wird. Messbare Indikatoren erlauben, die Einhaltung des Verhaltenskodexes zu überprüfen.

Die Einhaltung des Verhaltenskodexes wird durch Organe der EU sowie der statistischen Ämter des ESS mittels systematischen Selbstbewertungen und Überprüfungen durch Fachexperten – sogenannte Peer reviews – überwacht. Daraus werden für jedes Land Verbesserungsmassnahmen abgeleitet, deren Umsetzung Gegenstand von jährlichen Umsetzungsberichten ist. Die ESS-weite Auswertung der Peer-Reviews findet alle fünf Jahre statt.

Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz

Die 2002 erstmals veröffentlichte Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz wird vom BFS und der Konferenz der regionalen statistischen Ämter der Schweiz (KORSTAT) verantwortet. Sie richtet sich an alle Statistikstellen, die in der Schweiz öffentliche Statistiken produzieren und publizieren.

Die Charta ist ein berufsethischer Verhaltenskodex, ergänzt bestehende gesetzliche Vorgaben und dient der öffentlichen Statistik als gemeinsamer Qualitätsrahmen zur Selbstregulierung.

Die Charta ist dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice) der EU angenähert. Dabei wird aber den Eigenheiten des föderalen Statistiksystems Schweiz mit seinen unterschiedlich strukturierten Statistikstellen Rechnung getragen.

Wie der Code of Practice umfasst die revidierte Charta insgesamt 16 anzustrebende Prinzipien zum institutionellen Umfeld, zu den statistischen Prozessen und Produkten. Ergänzt werden die Prinzipien mit Indikatoren, die zur Erklärung und Veranschaulichung dienen.

Mit dem Ethikrat der öffentlichen Statistik der Schweiz steht der Charta ein unabhängiges Gremium zur Seite. Es ist beauftragt, die Einhaltung der Charta zu überwachen, beratend zu wirken und zur Verbreitung der Charta beizutragen.

Verhaltenskodex des Bundes für menschenzentrierte und vertrauenswürdige Datenwissenschaft

Zum Teil sind ergänzende, spezifische Kodizes nötig, etwa der Verhaltenskodex des Bundes für menschenzentrierte und vertrauenswürdige Datenwissenschaft. Durch diesen werden die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung mittels praktischer Erläuterungen zum einen für die Grundprinzipien einer menschenzentrierten und vertrauenswürdigen Datenwissenschaft und KI sensibilisiert und zum anderen zu deren Umsetzung im Arbeitsalltag befähigt.

Kontrollmechanismen und -werkzeuge

Zur Sicherstellung der Umsetzung seiner ethischen Prinzipien kennt das BFS verschiedene Kontrollmechanismen für seine Prozesse und Produkte sowie auch die regelmässige Evaluation und die kontinuierliche Verbesserung seiner Aufgaben.

Die Qualitäts-, Prozess- und Risikomanagement-policy des BFS des BFS beschreibt die Verpflichtung und die Grundsätze des BFS im Bereich Qualitäts-, Prozess- und Risikomanagement und erklärt, wie diese drei Dimensionen miteinander verknüpft sind.

Die Richtlinien für die Produktion öffentlicher Statistiken in der Schweiz enthalten Empfehlungen (hauptsächlich basierend auf dem Quality Assurance Framework von Eurostat) für die einzelnen Schritte der Statistikproduktion.

Mit der Empfehlungen für die Evaluation öffentlicher Statistiken in der Schweiz lassen sich Stärken (Best Practices) und Verbesserungspotenzial der Statistiken erkennen. Ausserdem werden die Rollen der Beteiligten und die verschiedenen Schritte der Evaluation beschrieben.

Das Instrument zur Selbstevaluation in der Form einer Exceltabelle soll die Produzenten öffentlicher Statistiken bei der Identifizierung von Stärken und Verbesserungspotenzial einer Statistik unterstützen. Es wird insbesondere für Evaluationen verwendet, wie sie im obigen Dokument «Empfehlungen für die Evaluation öffentlicher Statistiken in der Schweiz» beschrieben sind. Mithilfe dieses Instruments lässt sich überprüfen, inwiefern die Statistik den in den «Richtlinien für die Produktion öffentlicher Statistiken in der Schweiz» formulierten Empfehlungen entspricht.

Weiterführende Informationen

Verwandte Themen

Illustration: Ein Kristall mit Aufwärtspfeil ist über Leiterbahnen mit einem Wohnhaus, einem Bürogebäude, dem Bundeshaus, Servern, Datenwürfeln und zwei Personen beim Handschlag verbunden.

Unsere Quellen

Das Bundesamt für Statistik (BFS) gewinnt statistische Informationen heute nur noch teilweise durch eigene Erhebungen. Die Bundesstatistik stützt sich vor allem auf Daten, die bereits in der Verwaltung vorhanden sind, beispielsweise Angaben zu Adresse, Wirtschaftszweig oder Anzahl Beschäftigter eines Unternehmens. Solche Daten werden in Registern geführt und können ausgewertet sowie mit anderen Daten verknüpft werden. Die Bundesstatistik nutzt somit Daten, die ursprünglich nicht für statistische Zwecke erhoben wurden. Dazu gehören auch Scannerdaten von Einzelhändlern oder Preisangaben im Internet, die für die Berechnung von Preisstatistiken verwendet werden. Das reduziert den Aufwand für Bevölkerung und Wirtschaft, da weniger Befragungen nötig sind. Gleichzeitig wird die Statistikproduktion weniger aufwändig für das BFS und damit kostengünstiger und aktueller für alle.

Illustration: Ein Kristall mit Aufwärtspfeil ist über Leitungen mit Verwaltungsbauten, Bürohäusern, einer Fabrikhalle, einer Brücke und Servern verbunden.

Unsere Partner

Das Bundesamt für Statistik (BFS) arbeitet in den beiden Tätigkeitsgebieten Daten und Statistik eng mit nationalen und internationalen Partnern zusammen. In der Schweiz sind dies insbesondere die kantonalen und kommunalen Statistikstellen, andere Bundesämter sowie wissenschaftliche Institutionen. International ist das BFS in verschiedene Statistiknetzwerke eingebunden, um Daten vergleichbar zu machen und den Wissensaustausch zu fördern.Das BFS koordiniert diese Zusammenarbeit über verschiedene Gremien. Der Austausch stärkt gemeinsame Standards, die technische und fachliche Interoperabilität (also die Fähigkeit von Systemen und Organisationen, reibungslos zusammenzuarbeiten) sowie Innovationen im Datenmanagement. So entsteht eine verlässliche Grundlage für vergleichbare, qualitativ hochwertige Statistik mit hoher Relevanz und Glaubwürdigkeit für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Kontakt

Bundesamt für Statistik
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