Nutzungsbedingungen
Massgeblich für die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen der Datensätze von Bundesbehörden sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Falls eine gesetzliche Pflicht zur Quellenangabe besteht, ist dies beim jeweiligen Datensatz vermerkt. In allen anderen Fällen wird eine Quellenangabe empfohlen.
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