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Dienstleistung

Stichprobenziehung

Die Stichprobenziehung des Bundesamtes für Statistik (BFS) ermöglicht es, Personen und Haushalte in der Schweiz nach dem Zufallsprinzip für Befragungen auszuwählen. Der Auswahlprozess ist gesetzlich geregelt und erfolgt auf Antrag berechtigter Institutionen. Forschende und Bundesbehörden profitieren von repräsentativen Stichproben für Analysen und Entscheidungsgrundlagen.

Illustration: Aus einer grossen Fläche grauer Datenwürfel wird eine farbig markierte Gruppe ausgewählt und als geordnete Stichprobe auf eine Plattform neben einem Kristall mit Aufwärtspfeil übertragen.

Beschreibung

Das BFS stellt auf Anfrage Stichproben aus dem aktuellen Stichprobenrahmen für wissenschaftliche Erhebungen und Forschungsprojekte bereit. Grundlage ist ein quartalsweise aktualisierter Datensatz aus den Einwohnerregistern, der eine repräsentative Auswahl von Personen oder Haushalten ermöglicht. Die Ziehung erfolgt nach anerkannten Zufallsverfahren und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes. Forschende erhalten die für Befragungen notwendigen Kontaktdaten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bereich der Leistungserbringung: Statistikproduktion

Gesetzliche Grundlage

  • Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BStatG) → SR 431.01
  • Verordnung vom 30. April 2025 über die Bundesstatistik (Bundesstatistikverordnung, BStatV) → SR 431.011
  • Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG) → SR 431.02

Zielgruppe

  • Öffentliche Verwaltung
  • Forschungsinstitutionen

Die Nutzung der Stichprobenziehung ist gesetzlich eingeschränkt. Der Zugang ist nur für Projekte gemäss Bundesstatistikgesetz und -verordnung (SR 431.011 Art. 43 ff) möglich.

Nutzen

Die Stichprobenziehung des BFS ermöglicht es, gezielt repräsentative Personen- und Haushaltsgruppen für statistische Erhebungen auszuwählen.

Repräsentativität: Die Auswahl erfolgt auf Basis aktueller Einwohnerregisterdaten und stellt sicher, dass die Stichproben die Bevölkerung der Schweiz zuverlässig abbilden – eine wichtige Grundlage für aussagekräftige Forschungsergebnisse.

Effizienz: Forschende und Institutionen profitieren von einer geprüften Stichprobe, die Zeit und Ressourcen spart.

Datenschutz: Die Ziehung erfolgt unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben, sodass sensible Personendaten geschützt bleiben.

Vielseitige Anwendung: Die Dienstleistung eignet sich für wissenschaftliche Studien, amtliche Erhebungen und Analysen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung oder Arbeitsmarkt.

Gebührenpflichtigkeit

Ja. Die Stichprobenziehung ist gemäss Bundesstatistikverordnung gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet. Bei voraussichtlichen Kosten über CHF 500.- erstellt das BFS eine Kostenschätzung.

Kontakt

Bundesamt für Statistik 
Sektion Bevölkerung (POP)

srph@bfs.admin.ch

Mehr Informationen

Stichprobenziehung nach dem Zufallsprinzip

Das BFS zieht Stichproben nach dem Zufallsprinzip, um eine faire und repräsentative Auswahl zu gewährleisten. Damit einzelne Haushalte nicht zu häufig befragt werden, sorgt ein spezielles System für eine gleichmässige Verteilung der Teilnahme an Erhebungen. Nach einer Teilnahme wird ein Haushalt für eine bestimmte Zeit von weiteren Stichproben ausgeschlossen. Dieser Schutz kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden. Insbesondere Personen, die in grossen Haushalten leben, den Haushalt wechseln oder in Kantonen wohnen, die die Stichproben häufig erweitern, werden mit grösserer Wahrscheinlichkeit in die Stichproben gezogen.

Stichprobenziehung beantragen

Die folgenden Dokumente erklären die methodischen Anforderungen und den Ablauf der Antragstellung. Der Stichprobenplan dient zur Beschreibung der Zielgruppe und der Auswahlkriterien. Für die Stichprobenziehung füllen Sie bitte das Antragsformular aus.

Kontakt

Bundesamt für Statistik
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel