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Dienstleistung

Aufstockung kantonaler Stichproben

Die Aufstockung kantonaler Stichproben ermöglicht es, bei ausgewählten Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) die Stichprobengrösse in einzelnen Kantonen gezielt zu erhöhen. Nutzerinnen und Nutzer erfahren hier, wie eine Aufstockung beantragt werden kann und welche Voraussetzungen gelten. Dadurch werden kantonale Auswertungen verlässlicher und Analysen detaillierter.

Illustration: Auf einer Schweizerkarte fliessen Datenwürfel entlang eines Pfeils aus einem Landesteil in ein Gebiet, wo sie sich verdichten; ein Kristall mit Aufwärtspfeil ist über Leitungen mit der Karte verbunden.

Beschreibung

Kantonsaufstockung der Stichprobe in BFS-Erhebungen

Interessierte Amtsstellen von Kantonen können unter Vorbehalt der Bundesstatistikverordnung vom 30. April 2025 (SR 431.011 - Verordnung vom 30. April 2025 über die Bundesstatistik (Bundesstatistikverordnung, BStatV) | Fedlex, Artikel 18) für bestimmte Erhebungen des BFS eine Aufstockung ihrer Stichprobe bestellen.

Die Modalitäten der Aufstockung werden zusammen mit dem BFS erarbeitet. Die Kosten der Aufstockung werden vom Kanton getragen. Der Nutzen der Kantone besteht in genaueren und detaillierteren Analysemöglichkeiten.

Bereich der Leistungserbringung: Statistikproduktion

Gesetzliche Grundlage

  • Verordnung vom 30. April 2025 über die Bundesstatistik (Bundesstatistikverordnung, BStatV), Artikel 18 → SR 431.011

Zielgruppe

  • Kantonale Behördenstellen

Nutzen

Die Möglichkeit der Aufstockung kantonaler Stichproben ermöglicht den Kantonen umfassendere Analysemöglichkeiten sowie zuverlässigere Schätzer.

Verlässlichkeit: Die Stichprobenaufstockung erfolgt nach streng wissenschaftlichen Standards. Eine umfangreichere Stichprobe führt zu verlässlicheren Ergebnissen und ermöglicht detailliertere Analysemöglichkeiten.

Sicherheit: Die Stichprobenaufstockung erfolgt in enger Absprache mit den zugehörenden BFS-Stellen.

Gebührenpflichtigkeit

Ja, die Dienstleistung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren erfolgen gemäss den Vorgaben der entsprechenden Erhebung.

Für eine Offerte wenden Sie sich bitte ans BFS. Sie werden an die für die entsprechende Erhebung zuständige Person weitergeleitet.

Kontakt

Bundesamt für Statistik

info@bfs.admin.ch

Kontakt

Bundesamt für Statistik
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CH-2010 Neuchâtel