Stammdaten sind Daten, die im Gegensatz zu bereichsspezifischen Daten für alle Verwaltungsbehörden von Interesse sind. Im digitalen Zeitalter und im Rahmen der Umsetzung des Once-Only-Prinzips, erweist sich eine gemeinsame Verwaltung und Bereitstellung von Daten als notwendig, um deren einheitliche Nutzung zu gewährleisten.
Derzeit liegen keine Personenstammdaten vor, da die rechtlichen Grundlagen noch in Ausarbeitung sind.
Das Bundesamt für Statistik führt kein eigenes Personenregister, sondern erhebt Daten aus den Personenregistern des Bundes sowie aus den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone.
Die Volkszählung, die durch die Umsetzung der Bestimmungen des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG, SR 431.02) und seiner Ausführungsverordnung (RHV, SR 431.021) ermöglicht wird, wird auf der Grundlage dieser Register durchgeführt.
Stammdaten zu Gebäuden
Als Stammdaten gelten in diesem Bereich die Identifikatoren und Merkmale, die in der aktuell geltenden Version des Merkmalskatalogs des GWRs als solche definiert sind.
Das Bundesamt für Statistik führt das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), dessen Führung in der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) geregelt ist.
Diese Verordnung sieht vor, dass die Bundesbehörden verpflichtet sind, die Stammdaten für Gebäude und Wohnungen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben einheitlich zu verwenden.
Die kantonalen und kommunalen Behörden müssen die Stammdaten in ihrer Kommunikation mit dem Bund verwenden.
Um die Interoperabilität der Daten zu gewährleisten, regeln die Normen eCH-0206 und eCH-0216 deren Struktur, Inhalt und Austausch.
Stammdaten von Unternehmen
Die Führung von Stammdaten in diesem Bereich ist in der Verordnung über das Register der Unternehmen und Betriebe (REB-Verordnung) bzw. im Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) geregelt.
Das Bundesamt für Statistik führt zwei zentrale Register mit Stammdaten zu Unternehmen: das Register der Unternehmen und Betriebe (REB) und das Unternehmensidentifikationsregister (UID-Register).
Das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) legt fest, welche Verwaltungseinheiten die UID als eindeutigen Identifikator anerkennen und im Austausch mit anderen Stellen sowie in ihren Datenbanken verwenden müssen.
Über verschiedene Kanäle stellen diese beiden Register den Verwaltungen, Institutionen und der Öffentlichkeit Stammdaten zu den rechtlichen Einheiten und den örtlichen Einheiten (Betrieben) zur Verfügung.
Das Format und der Inhalt der Daten sind in der Norm eCH-0108 festgelegt, wodurch eine harmonisierte, kohärente und interoperable Struktur gewährleistet wird.