Zum Hauptinhalt springen

Dienstleistung

Stammdaten

Stammdaten sind Daten, die im Gegensatz zu bereichsspezifischen Daten für alle Verwaltungsbehörden von Interesse sind.
Im digitalen Zeitalter und im Rahmen der Umsetzung des Once-Only-Prinzips, erweist sich eine gemeinsame Verwaltung und Bereitstellung von Daten als notwendig, um deren einheitliche Nutzung zu gewährleisten.

Illustration: Verstreute Datenwürfel fliessen zu einem Kristall mit Aufwärtspfeil und werden auf einer Plattform geordnet aufgereiht.

Personenstammdaten

Derzeit liegen keine Personenstammdaten vor, da die rechtlichen Grundlagen noch in Ausarbeitung sind.

Stammdaten zu Gebäuden

Als Stammdaten gelten in diesem Bereich die Identifikatoren und Merkmale, die in der aktuell geltenden Version des Merkmalskatalogs des GWRs als solche definiert sind.

Stammdaten von Unternehmen

Die Führung von Stammdaten in diesem Bereich ist in der Verordnung über das Register der Unternehmen und Betriebe (REB-Verordnung) bzw. im Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) geregelt.

Weiterführende Informationen