Meldeverhältnis
Alle in einer Gemeinde wohnhaften Personen müssen entweder als Niedergelassene (Hauptwohnsitz) oder als Aufenthalter (Nebenwohnsitz) erfasst werden.
Alle im Einwohnerregister geführten Personen stehen in einem Meldeverhältnis mit der Gemeinde. Es werden zwei mögliche Meldeverhältnisse unterschieden: einer Gemeinde wohnhaften Personen müssen entweder als Niedergelassene
(Hauptwohnsitz) oder als Aufenthalter (Nebenwohnsitz) erfasst werden. Die Bedeutung von Niederlassung und Aufenthalt ist für schweizerische resp. ausländische Staatsangehörige unterschiedlich. Für ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz wohnen, stehen Niederlassung und Aufenthalt in Zusammenhang mit ihrer Bewilligung. Der Einfachheit halber werden im Merkmalskatalog deshalb die Begriffe Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz benutzt, weil diese unabhängig von der Nationalität sind.
Ein möglicher Wohnsitz im Ausland ist für die Einwohnerregister in der Schweiz nicht relevant.
Bundesamt für Statistik
Espace de l'Europe 10
Schweiz - CH-2010 Neuchâtel