Kommerzielle Nutzung statistischer Daten: neue rechtliche Grundlage
Seit dem 15. Juli 2026 können die vom Bund veröffentlichten statistischen Daten frei und kostenlos kommerziell genutzt werden. Statistische Ergebnisse dürfen unter Angabe der Quelle wiederverwendet werden, einschliesslich für kommerzielle Produkte und Dienstleistungen. Damit nähert sich die Schweiz internationalen Standards wie der Creative-Commons-Lizenz (CC BY) an.
Was ändert sich mit der revidierten Gebührenverordnung?
Bislang konnten die statistischen Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) frei eingesehen werden, ihre kommerzielle Nutzung musste jedoch vorgängig genehmigt werden und unterlag allfälligen Gebühren. Die Gebührenverordnung für statistische Dienstleistungen vom 5. Juni 2026 bringt diesbezüglich Neuerungen. Sie hebt die Bestimmungen über Bewilligung und Entschädigung für die kommerzielle Nutzung von BFS-Daten auf.
Durch die Angleichung an internationale Standards wie die Creative-Commons-Lizenz (CC BY) schliesst sich die Schweiz den weltweit bewährten Praktiken im Bereich der Öffnung von Daten an.
Wo stehen die Daten zur Verfügung?
Die Neuerung ist bereits auf unseren Plattformen umgesetzt:
- Auf opendata.swiss gilt für alle Datensätze des BFS nun die Nutzungsbedingung «Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht ».
- Auf bfs.admin.ch ist nun der gesamte Katalog frei zugänglich.
Praktische Anwendungsbeispiele
Seit Inkrafttreten der revidierten Gebührenverordnung am 15. Juli 2026 gilt Folgendes:
- Sind Sie ein Unternehmen? Sie können unsere Daten ohne vorherige Bewilligung in Ihre kostenpflichtige Anwendung, Ihr Analysetool oder Ihren Jahresbericht integrieren.
- Sind Sie journalistisch oder redaktionell tätig? Sie dürfen unsere Grafiken in Ihren Artikeln oder kommerziellen Publikationen unter Angabe der Quelle wiedergeben.
- Entwickeln Sie neue Produkte oder Dienstleistungen? Sie dürfen unsere API und Dateien kostenlos nutzen, um neue Dienstleistungen zu entwickeln.
Die einzige Voraussetzung ist die Angabe der Quelle – dies ist grundlegend, damit die Informationen rückverfolgt werden können und die Glaubwürdigkeit Ihrer Arbeit gewährleistet ist.
Ein Schritt in Richtung Open Data
Die Revision der Gebührenverordnung ist ein weiterer Schritt hin zur Öffnung von Verwaltungsdaten in der Schweiz. Vorangetrieben wird diese Entwicklung durch den Masterplan OGD und das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Mit der Beseitigung der letzten gesetzlichen Hindernisse für die kommerzielle Wiederverwendung statistischer Ergebnisse bekräftigt der Bund seinen Willen, Daten zu einem Gemeingut im Dienste der Wirtschaft und der Gesellschaft zu machen.
Die Daten sind da – frei zugänglich und kostenlos. Jetzt ist es an Ihnen, daraus einen Mehrwert zu generieren.
