Zum Hauptinhalt springen

Haushaltsart

Das Merkmal «Haushaltsart» gibt an, ob die Person in einem Privathaushalt, einem Kollektivhaushalt oder einem Sammelhaushalt lebt. Jeder Person im Einwohnerregister muss eine Haushaltsart zugewiesen werden.

Das Dokument «Guideline zur Abgrenzung Kollektivhaushalte - Privathaushalte» dient den Kantonen und Gemeinden in unklaren Fällen als Hilfsmittel für die Bestimmung der Haushaltsart.

Guideline zur Abgrenzung von Kollektiv- und Privathaushalten

Bundesamt für Statistik

Sektion sedex und Registerentwicklung
Espace de l'Europe 10
Schweiz - CH-2010 Neuchâtel