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EGID/EWID

Jeder im Einwohnerregister geführten Person muss ein Gebäudeidentifikator (EGID) sowie ein Wohnungsidentifikator (EWID) zugeordnet werden.

Im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes muss jeder im Einwohnerregister (EWR) geführten Person der eidgenössische Gebäudeidentifikator (EGID) des von ihr bewohnten Gebäudes und der eidg. Wohnungsidentifikator (EWID) der von ihr bewohnten Wohnung zugewiesen werden. EGID und EWID werden vom eidg. Gebäude- und Wohnungsregister bereitgestellt und identifizieren jedes Gebäude und jede Wohnung in der Schweiz auf eindeutige Art und Weise. Dank der Zuweisung dieser Identifikatoren ist die registerbasierte Haushaltsbildung möglich.

Alle Personen mit derselben EGID-EWID-Kombination wohnen in derselben Wohnung und bilden zusammen einen Haushalt. Damit können Personen- und Haushaltsdaten aus dem EWR mit Gebäude- und Wohnungsdaten aus dem GWR für planungsrelevante Basisaussagen, beispielsweise über Haushaltstypologie und Wohndichte, verknüpft werden.

Da die Gebäude im eidg. GWR geokodiert, d.h. auf den Meter genau lokalisiert sind, können diese Analysen sehr kleinräumig durchgeführt werden. Über das Geoportal des Bundes können die Gebäude mittels Adresse oder EGID lokalisiert und visualisiert werden.

Geoportal Bund

Für die Immobilienverwalter

Informationen zur Lieferung der GWR-Daten zur Erfüllung der Drittmeldepflicht finden Sie im Portal des eigenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters.

Portal des eidgenössisches Gebäude und Wohnungsregister (GWR)

Bundesamt für Statistik

Sektion sedex und Registerentwicklung
Espace de l'Europe 10
Schweiz - CH-2010 Neuchâtel