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Nationaler Adressdienst (NAD)

Der Nationale Adressdienst (NAD) wird vom Bundesamt für Statistik entwickelt und ermöglicht berechtigten Behörden künftig einen sicheren, gesetzlich geregelten Zugriff auf Adress- und Wohnsitzinformationen. Der NAD vereinfacht Verwaltungsabläufe und unterstützt eine effiziente Aufgabenerfüllung.

Adressdienst für Verwaltungsaufgaben

Bei vielen Verwaltungsabläufen muss eine Behörde schriftlich mit einer Person in Kontakt treten. Dafür benötigt sie deren Adresse. In vielen Verwaltungsverfahren ist zudem der Wohnsitz entscheidend darüber, welche Behörde zuständig ist. Mit einem nationalen Adressdienst werden administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben können effizienter erledigt werden. Der Nutzen dieses Dienstes zeigt sich immer dann, wenn eine Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf eine Adresse oder Angaben zum gemeldeten Wohnsitz angewiesen ist, diese Informationen aber nicht oder nur teilweise aus den Einwohnerregistern beziehen kann.

Die angestrebte Lösung wird alle Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit erfüllen. Die zugriffsberechtigten Stellen dürfen nur zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags auf die dafür bestimmten Daten zugreifen. Eine Nutzung für privatwirtschaftliche Zwecke ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrungsfrist der Daten ist zeitlich befristet.

Gesetzliche Grundlage: Neues Adressdienstgesetz

Das neue Adressdienstgesetz (ADG) bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau und den Betrieb des NAD. Es ermöglicht dem BFS, einen nationalen Dienst bereitzustellen, der auf bereits vorhandene Adressdaten aus den dezentral geführten Einwohnerregistern basiert. Zudem erlaubt das Gesetz, weitere Datenquellen für Qualitätssicherungsmassnahmen zu nutzen, um die Verlässlichkeit der Adressinformationen sicherzustellen.

Das Adressdienstgesetz wurde am 20. März 2026 von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen und schafft damit den verbindlichen Rahmen für die Umsetzung des NAD.
23.039 Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

Weiterführende Informationen

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