Nomenclature
Per l’armonizzazione dei registri ufficiali di persone è necessario disporre di nomenclature riconosciute e applicate in modo unitario. Una nomenclatura contiene tutti i valori ammessi (modalità) per la caratteristica corrispondente, unitamente al codice corrispondente.
Le nomenclature più brevi vengono registrate direttamente nel catalogo delle caratteristiche (v. es. modalità e codifiche). Se le specificità sono numerose, l’UST mette a disposizione le nomenclature su Interne.
Catalogo ufficiale delle caratteristiche
Für die im Einwohnerregister (EWR) geführten Personen müssen alle obligatorischen Merkmale und Merkmalsausprägungen, wie sie im Gesetz aufgelistet und im Amtlichen Katalog der Merkmale beschrieben sind, vollständig, korrekt und aktuell geführt werden.
Ausserdem müssen die Daten im vorgegebenen Datenaustauschformat exportiert und importiert werden können. Durch diese Einheitlichkeit ist die Basis für eine automatisierte Datenverarbeitung gegeben.
Harmonisierung amtlicher Personenregister
Zeichensatz
Für alle Personenregister in der Schweiz wird der einheitliche Zeichensatz gemäss ISO 8859-1 + Latin Extended-A eingesetzt, so dass bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden können. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 entschieden. Ein einziges Zeichen ist in diesem Zeichensatz bereits veraltet (Latin Small letter N preceded by apostrophe) und wird nicht umgesetzt. Für zwei Zeichen (Latin Capital letter D with stroke, Latin Small letter D with stroke) wird eine herkunftsabhängige Transliterierung innerhalb der ZAS erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Den Zeichensatz finden Sie auf der Seite der ZAS (Zentrale Ausgleichsstelle).
Merkmalsausprägung und Codierung
Am Beispiel des Merkmals Zivilstand soll veranschaulicht werden, was unter einer Merkmalsausprägung und einer Codierung verstanden wird. Das Merkmal Zivilstand hat acht mögliche Merkmalsausprägungen. Diese Merkmalsausprägungen werden von 1 bis 9 codiert.
Merkmalsausprägung: Codierung am Beispiel Zivilstand
- Ledig: 1
- Verheiratet: 2
- Verwitwet: 3
- Geschieden: 4
- Unverheiratet1): 5
- In eingetragener Partnerschaft: 6
- Aufgelöste Partnerschaft: 7
- Unbekannt: 9
1) Der Zivilstand «Unverheiratet» kann als Folge einer Ungültigkeitsklärung der letzten Ehe oder als Folge einer Verschollenerklärung des letzten Ehepartners bzw. der letzten Ehepartnerin entstehen.
Obligatorische kantonale Merkmale
Die Kantone können weitere Merkmale bestimmen, welche die EWR des entsprechenden Kantons zu führen haben. Wenn solche Merkmale bereits im Merkmalskatalog aufgeführt sind, ist die Führung dieser Merkmale gestützt auf Art. 7 RHG vorzunehmen.
Comuni
Das BFS stellt für Merkmale, welche Gemeindenamen beinhalten, das Amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz (aktueller Stand) und das Historisierte Gemeindeverzeichnis der Schweiz (aktueller Stand) zur Verfügung. Die BFS-Gemeindenummer, der amtliche Gemeindename und das Kantonskürzel sind obligatorisch. Die Historisierungsnummer der Gemeinde ist fakultativ.
Amtliches Gemeindeverzeichnis
Das Amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz enthält die Liste aller Gemeinden der Schweiz.
Historisiertes Gemeindeverzeichnis
Im historisierten Gemeindeverzeichnis sind alle Gemeindestände und deren Mutationen seit 1960 erfasst.
PLZ-Verzeichnis
Das PLZ-Verzeichnis beinhaltet alle für die Adressierung gültigen Postleitzahlen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
Applikation der Schweizer Gemeinden
Luoghi di origine
Nomenklatur, um Informationen zu den Heimatorten zu codieren. Sie ist im Datenstandard eCH-0135 Heimatorte festgesetzt. Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist für diese Norm verantwortlich. Das BJ stellt dem Verein eCH die Liste mit den Heimatorten, die von den Zivilstandsbehörden auf nationalem Niveau verwendet werden, zur Verfügung.
eCH-0135: Datenstandard Heimatort
Aktuelle Liste der Heimatorte (Bundesamt für Justiz)
Stati e territori
Das BFS stellt für Merkmale, welche Ländernamen beinhalten, die Nomenklatur Staaten und Gebiete zur Verfügung. Die BFS-Nummer und der Landesname in Kurzform in Deutsch, Französisch oder Italienisch sind obligatorisch. Fakultativ ist der ISO-2-Ländercode. Beim Erfassen von Landesnamen müssen nur die Spalten E bis H des Excel-Files erfasst werden. Verzeichnis der Staaten und Gebiete
Categoria di stranieri
Die Nomenklatur Ausländerkategorien ist im Datenstandard eCH-0006 enthalten. Das Merkmal Ausländerkategorie ist obligatorisch für Ausländerinnen und Ausländer. Für die Statistik müssen vierstellige oder sechsstellige Codes geliefert werden (immer der ausführlichste Code).
eCH-0006: Datenstandard Ausländerkategorien
Appartenenza religiosa
La caratteristica appartenenza religiosa è obbligatoria. Tale caratteristica indica l’appartenenza a una comunità religiosa riconosciuta dal diritto pubblico o in altro modo dal Cantone. Ai sensi dell’art. 72 Cost. è, infatti, ai Cantoni che compete il disciplinamento dei rapporti tra Chiesa e Stato, in cui rientra anche la definizione dello statuto giuridico delle singole comunità religiose. In tale ambito sono vincolanti le relative direttive cantonali.
Indice
Ufficio federale di statistica
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel